Psychische Gefährdungsbeurteilung


Seit dem 01.01.2014 besteht die gesetzliche Verpflichtung (Arbeitsschutzgesetz), eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) in jedem Unternehmen/Betrieb durchzuführen. Nutzen Sie diese Verpflichtung als Chance; verbessern Sie durch ein Audit mit gezielten Maßnahmen Ihr Arbeitsumfeld, und leisten Sie somit einen positiven Beitrag zur Motivation und Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter.

Die Durchführung des Audits erfolgt praxisnah, aufwandsarm und kostengünstig. Durch unsere Expertise und den Einsatz standardisierter und praxiserprobter Tools sparen Sie wertvolle Zeit.

Mit der Durchführung der PGB vermeiden Sie Ihr persönliches Risiko, das bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht (Bußgeld) oder im Schadensfall durch die Sozialversicherungsträger (Haftung) eintreten kann.


IHR NUTZEN MIT UNS ALS PARTNER

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