Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung

 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung findet bei Ihnen vor Ort statt. Grundsätzlich entscheiden Sie als Auftraggeber über die zu untersuchenden Bereiche. Aus den Bereichen/Abteilungen werden die zu untersuchenden Arbeitsplatztypen gemeinsam festgelegt. Damit Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind verschiedene einfache Schritte notwendig:

Ergänzend kann durch uns, falls Sie es wünschen, eine Auswertung bestehender Kennzahlen (Krankheitszahlen, Überstunden, Unfallmeldungen, Fluktuation etc.) mit Vergleich mit unserer bundesweiten Datenbank durchgeführt werden.
 

Sie erhalten eine Dokumentation über die Ergebnisse, empfohlene und realisierte Maßnahmen, die ggf. bei einer Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt oder Sozialversicherungsträger vorgelegt werden kann.
 

Als zertifizierter Auditoren und Experten für Stress- und Burnout-Prävention liegt uns die Verbesserung der psychischen Belastung im Unternehmen besonders am Herzen