Anforderungen der psychischen Gefährdungsbeurteilung

 

Der Gesetzgeber verlangt nicht die Beurteilung der einzelnen Arbeitsplätze oder der Arbeitnehmer. Beurteilt werden in Bezug auf die psychische Gefährdung die Arbeitsplatztypen sowie die in den Bereichen bereits vorgenommen Präventionsmaßnahmen. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der psychischen Gefährdung je Abteilung/Arbeitsplatztyp; wichtig ist, dass der Ablauf der Prüfung und die zu empfehlenden Maßnahmen (sofern ein Handlungsbedarf erkannt worden ist) schriftlich dokumentiert und auf Wunsch der Gewerbeaufsicht vorgelegt werden können (gesetzliche Grundlage: Arbeitsschutzgesetz §4 Abs. 1, §5 Abs. 3, §6 Abs. 1). Mir als Auditor ist dabei besonders wichtig, dass Sie die gesetzlichen Ansprüche nachweisbar erfüllen (Vermeidung des Haftungsrisikos).

Wir haben in unserem Verband der bundesweiten Balance-Helpcenter eine Konzeption und eine Experten-Datenbank entwickelt, die allen gesetzlichen Ansprüchen entspricht und eine praxisnahe, aufwandsarme und kostengünstige Durchführung ermöglicht.
 

Als Balancelotsen und zertifizierte Auditoren für PGB ist uns die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen besonders wichtig.

Was Sie als Unternehmer, Personalverantwortlicher und Mitarbeiter wissen sollten

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