Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden muss.

Bei der Definition der Maßnahmen wird bereits der Termin für die Überprüfung festgelegt, dies kann z.B. 6 Monate für mittelfristige oder 12 Monate für langfristige Maßnahmen sein.
Wir empfehlen die Überprüfung der Maßnahmen durch die Mitarbeiter mittels einer anonymen Bewertung. Dies ist ein von uns vorbereiteter, sehr effizienter und kostensparender Prozess, der ein genaues Wirksamkeitsbild der einzelnen Maßnahmen ergibt.
 

 Beispiel eines Bewertungsschemas, die Maßnahmen sind in verkürzter Form fiktiv dargestellt 

Die Maßnahmen werden uns in gedruckter Form zur Bewertung bereitgestellt (siehe obiges Beispiel).
Je Maßnahme klebt der Mitarbeiter (für seinen Arbeitsplatztyp) einen grünen Punkt, der zeigt wie er die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahme sieht.

Für die Maßnahmen die keine Veränderung oder sogar eine Verschlechterung zeigen, wird mit der Gruppe nach der Bewertung über weitere Ideen zur Verbesserung gesprochen.
Diese werden von uns an die Entscheider weitergegeben.

 

Für die Bewertung und Dokumentation der Maßnahmen wird von uns ein normiertes Bewertungsschema erstellt.

              Ausschnitt aus einem Bewertungsschema

 

Durch die Entscheider wird nach der Wirksamkeitskontrolle entschieden, welche Maßnahmen positiv umgesetzt wurden, wo noch Handlungsbedarf besteht und eine Nachüberprüfung erfolgt oder eine Ersatzmaßnahme definiert wird.  Dies erfolgt im Regelfall am Tag der Wirksamkeitsüberprüfung in einem moderierten Gespräch.