Definition von Maßnahmen zur Senkung der psychischen Belastung
Neben der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung verlangt der Gesetzgeber
- die Planung
- Umsetzung
- Überprüfung / Kontrolle
- Dokumentation
geeigneter Maßnahmen.
Dies erfolgt im Regelfall durch einen moderierten Maßnahmenworkshop mit den Entscheidern, in dem die Maßnahmen mit Terminen und Verantwortlichen festgelegt werden.
Variante 1: Analyseworkshop wurde durchgeführt
Die Ergebnisse des Analyseworkshops sind eine sehr gute Basis für Definition von konkreten Maßnahmen durch die Entscheider. Dabei können, wenn gewünscht, einzelne Mitarbeiter (Teilnehmer der Workshops) mit eingebunden werden.
Variante 2: Mitarbeiterbefragung wurde durchgeführt ohne Analyseworkshop
Hier sind die Problembereiche aus der Mitarbeiterbefragung ersichtlich, aber keine Lösungsvorschläge vorhanden.
Diese müssen durch die Entscheider im Workshop erarbeitet werden um geeignete Maßnahmen zu definieren. Dabei ist es sinnvoll, einzelne Mitarbeiter einzubinden oder ein Experteninterview durchzuführen.
Mögliche Maßnahmenbeispiele:
- Optimierung von Abläufen und Strukturen - Verfahrensanweisungen und Regelungen
- Dokumentation von Anordnungen und Abläufen
- Verbesserung des sozialen Miteinanders
- Minimierung von Belastungen z.B. Unterbrechungen bei der Arbeit
- gezielte Schulungen / Workshops basierend auf den Ergebnissen und der Rahmenbedingungen Ihrer Behörde/Unternehmen
- Veranstaltung von Aktions-/Balancetagen